Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 291/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 80/1998Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 80 aus 1998,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 22Artikel 22
Index
99/01 Straßenverkehr
Text
ZEICHEN FÜR DAS HALTEN UND PARKEN
ARTIEKL 22
Im Anhang 6 Abschnitt A sind die Zeichen beschrieben, die das Halten oder Parken verbieten oder beschränken, und in Abschnitt B die anderen Zeichen, die nützlichen Hinweise für das Parken geben; die Bedeutung dieser Zeichen wird erläutert, und bestimmte Vorschriften für ihre Verwendung werden gegeben.
Dokumentnummer
NOR40063168