Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 143/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 87/2003Bundesgesetzblatt Nr. 143 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 1
Gewährung der Rechte
Die Vertragschließenden Teile gewähren einander die im vorliegenden Abkommen festgelegten Rechte zum Zwecke der Errichtung der im beiliegenden Anhang angeführten internationalen Zivilluftverkehrsverbindungen.
Dokumentnummer
NOR40004456