Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1982Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 13
Das vorliegende Abkommen und sein Anhang sind in der Weise zu ändern, daß sie jedem künftigen mehrseitigen Übereinkommen auf dem Gebiet des internationalen Luftverkehrs, durch das die beiden Vertragschließenden Parteien gebunden werden, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019
Dokumentnummer
NOR40006864