Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 661/1983Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
98/01 Wohnbauförderung
Text
I. ABSCHNITTrömisch eins. ABSCHNITT
Gegenstand der Förderung
§ 1.Paragraph eins,
Der Bund gewährt zur Förderung der Errichtung von 5 000 Wohnungen, deren Baubeginn in die Jahre 1984 und 1985 fällt, sowie von 5 000 Wohnungen, deren Baubeginn in die Jahre 1986 und 1987 fällt, Zinsen- und Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen, die zur Finanzierung der Baukosten aufgenommen werden. Bei Einsatz von Eigenmitteln des Förderungswerbers gewährt der Bund Zuschüsse zu deren Verzinsung.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023
Dokumentnummer
NOR12149386
alte Dokumentnummer
N9198314767L