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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 54

Fassungen (Gesetz)
ab 15.09.1983 — BGBl. Nr. 457/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute15.09.1983 BGBl. Nr. 457/1983 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 15.09.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§