Norm Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 54× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 54 Fassungen (Gesetz) ab 15.09.1983 — BGBl. Nr. 457/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.09.1983 BGBl. Nr. 457/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.09.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1