Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 250/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 857/1994Bundesgesetzblatt Nr. 250 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 857 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 4.Paragraph 4,
Parkscheiben, die der Parkscheiben-Verordnung, BGBl. Nr. 249/1961, entsprechend ausgeführt sind, dürfen mit der Maßgabe weiterverwendet werden, daß die schwarze Spitze des Doppelzeigers gemäß § 1 Abs. 2 eingestellt wird; die rote Spitze des Doppelzeigers bleibt dabei ohne rechtliche Bedeutung. Parkscheiben, die der Parkscheiben-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1961,, entsprechend ausgeführt sind, dürfen mit der Maßgabe weiterverwendet werden, daß die schwarze Spitze des Doppelzeigers gemäß Paragraph eins, Absatz 2, eingestellt wird; die rote Spitze des Doppelzeigers bleibt dabei ohne rechtliche Bedeutung.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR12149399
Alte Dokumentnummer
N9198317649R