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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 43

Fassungen (Gesetz)
ab 26.05.1984 — BGBl. Nr. 200/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute26.05.1984 BGBl. Nr. 200/1984 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 26.05.1984 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§