Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 344/1984Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 18
Anhänge
Die Anhänge zu diesem Abkommen bilden einen Bestandteil des Abkommens und alle Hinweise auf das Abkommen beziehen sich ebenso auf die Anhänge, außer es wird ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR12149648
Alte Dokumentnummer
N9198423007J