Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 320/1985Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1985,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens,
BGBl. III Nr. 165/2025, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 45/2026).Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2025,, als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2026,).
Text
ANHANG A
FLUGSTRECKENPLÄNE
I.römisch eins.
Flugstrecken, auf denen das von der Österreichischen Bundesregierung namhaft gemachte Fluglinienunternehmen planmäßigen internationalen Fluglinienverkehr betreiben wird:
Punkte in Österreich: Wien,
Punkte im Sozialistischen Äthiopien: Addis Abeba
inSub-Litera, i, n beiden Richtungen.
II.römisch zwei.
Flugstrecken, auf denen das von der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien namhaft gemachte Fluglinienunternehmen planmäßigen internationalen Fluglinienverkehr betreiben wird:
Punkte im Sozialistischen Äthiopien: Addis Abeba,
Punkte in Österreich: Wien
inSub-Litera, i, n beiden Richtungen.