Rechtstracker.at

Art. 19

Fassungen
ab 31.08.1985 — BGBl. Nr. 425/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute31.08.1985 BGBl. Nr. 425/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Libyen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1985,

Typ

Vertrag – Libyen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

31.08.1985BGBl. Nr. 425/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19

Tag des Inkrafttretens

Das vorliegende Abkommen tritt sechzig (60) Tage, nachdem die Vertragschließenden Teile einander durch Austausch diplomatischer Noten von der Erfüllung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt haben, in Kraft.

GESCHEHEN in Tripolis am 13. Mai neunzehnhundertvierundachtzig entsprechend 13. Shaaban dreizehnhundertdreiundneunzig in dreifacher Ausfertigung in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Abkommens ist der englische Text als maßgeblich anzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011595

Dokumentnummer

NOR12149714

Alte Dokumentnummer

N9198514430L