Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Seychellen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 449/1985Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 18
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN am 16. September 1985 in Victoria in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR12150428
alte Dokumentnummer
N9198523027J