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Art. 18

Fassungen
ab 01.11.1985 — BGBl. Nr. 449/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 18 heute01.11.1985 BGBl. Nr. 449/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Seychellen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1985,

Typ

Vertrag – Seychellen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18

Inkrafttretensdatum

01.11.1985BGBl. Nr. 449/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 18

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN am 16. September 1985 in Victoria in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011596

Dokumentnummer

NOR12150428

alte Dokumentnummer

N9198523027J