Norm Bundesstraßen-Planungs- und Errichtungsgesellschaft für Wien× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bundesstraßen-Planungs- und Errichtungsgesellschaft für Wien Fassungen (Gesetz) ab 11.08.1985 — BGBl. Nr. 372/1985 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.04.1989 § → § BGBl. Nr. 175/1989 01.01.198631.03.1989 § → § BGBl. Nr. 175/1989 16.11.198531.12.1985 § → § BGBl. Nr. 464/1985 11.09.198515.11.1985 § → § — 11.08.198510.09.1985 BGBl. Nr. 372/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.08.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 8