Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
23.01.1985 bis 15.10.1999 — BGBl. Nr. 26/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 323.01.198515.10.1999 BGBl. Nr. 26/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 386/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

7. Beschußverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 386 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

23.01.1985BGBl. Nr. 26/1985

Außerkrafttretensdatum

15.10.1999aufgehoben durch BGBl. II Nr. 386/1999

Index

95/04 Beschussrecht

Text

Einreichung

Paragraph 3, (1) Die Einreichung von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen hat mittels Einreichblattes zu erfolgen. Mit einem Einreichblatt dürfen jeweils nur Handfeuerwaffen bzw. höchstbeanspruchte Teile der gleichen Type und des gleichen Kalibers eingereicht werden. Das Einreichblatt hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Einreichers,
  2. Ziffer 2
    Datum der Einreichung,
  3. Ziffer 3
    Name des Herstellers,
  4. Ziffer 4
    Art der Handfeuerwaffe und deren Typenbezeichnung,
  5. Ziffer 5
    Erzeugungsnummer,
  6. Ziffer 6
    Bezeichnung des Kalibers oder Normbezeichnung der zu verwendenden Munition,
  7. Ziffer 7
    Bezeichnung des verwendeten Laufmaterials.

(2) Dem Einreichblatt sind, sofern nicht eine Einzelprüfung beantragt wird, die folgenden Unterlagen anzuschließen:

  1. Ziffer eins
    eine nach den Regeln der Technik gefertigte Schnittzeichnung mit allen für die Kontrolle der Abmessungen und der verwendeten Werkstoffe nötigen Angaben,
  2. Ziffer 2
    Festigkeitsberechnungen für Lauf- und Verschlußeinrichtung,
  3. Ziffer 3
    Prüfzeugnisse über die Güte des verwendeten Werkstoffes,
  4. Ziffer 4
    bei Schußapparaten eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.

Schlagworte

Laufeinrichtung

Gesetzesnummer

10011607

Dokumentnummer

NOR12149794

Alte Dokumentnummer

N9198514813L