Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Entgeltsrichtlinienverordnung 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 311/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 924/1994Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Text
§ 10. Vom Aufteilungsschlüssel nach Nutzfläche abweichende Vereinbarungen für einzelne Betriebskostenarten oder bei den Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen sind unter Festlegung des nach dem Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten abgeänderten Aufteilungsschlüssels schriftlich zu treffen. Paragraph 10, Vom Aufteilungsschlüssel nach Nutzfläche abweichende Vereinbarungen für einzelne Betriebskostenarten oder bei den Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen sind unter Festlegung des nach dem Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten abgeänderten Aufteilungsschlüssels schriftlich zu treffen.
Dokumentnummer
NOR12150595
Alte Dokumentnummer
N9198614853L