Kurztitel
Auslandspostgebühren - Neufestsetzung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 455/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 765/1996Bundesgesetzblatt Nr. 455 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 765 aus 1996,
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
NACHNAHMESENDUNGEN
Schilling
Gebühr für das Verlangen des Absenders auf
Übermittlung des Nachnahmebetrages mit einer
Nachnahmepostanweisung oder
Nachnahmeverrechnungspostanweisung ................ 28,-
Gebühr für das Verlangen des Absenders auf
Überweisung oder Einzahlung des Nachnahmebetrages
auf ein Postscheckkonto im Bestimmungs- oder
Aufgabeland ....................................... 3,-
Gebühr für die Überweisung oder Einzahlung des
Nachnahmebetrages auf ein Postscheckkonto ......... 12,-