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§ 1

Fassungen
ab 01.01.1988 — BGBl. Nr. 521/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute01.01.1988 BGBl. Nr. 521/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

ASOR-Durchführungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1987,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 521/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht

Text

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz dient der Durchführung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) und ist anzuwenden auf:

  1. Ziffer eins
    die Personenbeförderung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (Paragraph eins, Absatz eins, StVO 1960), die durchgeführt wird im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr
    1. Litera a
      zwischen den Gebieten zweier Vertragsparteien,
    2. Litera b
      von und nach dem Gebiet derselben Vertragspartei und gegebenenfalls im Rahmen solcher Verkehrsdienste im Transit sowohl durch das Gebiet einer anderen Vertragspartei als auch durch das Gebiet eines Nichtvertragsstaates, und zwar
    mit Fahrzeugen, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt sind und außer dem Lenkerplatz Plätze für mehr als acht Personen aufweisen (Paragraph 2, Ziffer 7, KFG 1967);
  2. Ziffer 2
    auf Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Verkehrsdiensten.

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016

Gesetzesnummer

10011667

Dokumentnummer

NOR12150973

Alte Dokumentnummer

N9198717791R