Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 8/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 8 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 23 Lahnsattel Straße von km 14,37 bis km 15,03 und von km 15,20 bis km 15,90 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Dezember 1978, BGBl. Nr. 640, bestimmten - Abschnitt „Krampen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.Die Straßenteile der B 23 Lahnsattel Straße von km 14,37 bis km 15,03 und von km 15,20 bis km 15,90 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Dezember 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 640, bestimmten - Abschnitt „Krampen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2026
Dokumentnummer
NOR12150772
Alte Dokumentnummer
N9198710091X