Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Martin
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 98/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 98 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 41 Gmünder Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Martin wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,05, quert sodann die Lainsitz, führt in der Folge westlich der Lainsitz und der bestehenden Bundesstraße und bindet bei km 27,37 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/28-85 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.