Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 99/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 98,720, überquert die Enns und bindet bei km 98,926 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Hieflau und Landl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-57 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2026
Dokumentnummer
NOR12150763
Alte Dokumentnummer
N9198710082X