Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 129/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 74 Sulmtal Straße von km 0,0 (alt) bis km 3,254 (alt)/8,500 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. Dezember 1976, BGBl. Nr. 4/1977, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Kaindorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 74 Sulmtal Straße von km 0,0 (alt) bis km 3,254 (alt)/8,500 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. Dezember 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1977,, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Kaindorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO 74-02 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.