Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 389/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 389 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf zweier Abschnitte der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 33,70 des mit Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Umfahrung Voitsberg“ der B 70 Packer Straße bis km 34,30 und von km 34,50 bis zur Einbindung in den Bestand bei km 34,65.Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 33,70 des mit Verordnung vom 20. September 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 487, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Umfahrung Voitsberg“ der B 70 Packer Straße bis km 34,30 und von km 34,50 bis zur Einbindung in den Bestand bei km 34,65.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-70-28 a im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundestraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundestraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, von km 33,70 bis km 34,30 und von km 34,50 bis km 34,58 abgeändert.Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 20. September 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 487, von km 33,70 bis km 34,30 und von km 34,50 bis km 34,58 abgeändert.