Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Gemeinde Vogau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 440/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße wird im Bereich der Gemeinde Vogau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 70,687 (alt), bindet bei km 72,417 in die B 67 Grazer Straße bei deren km 96,534 ein, verläuft sodann gemeinsam mit der B 67 bis zu deren km 98,023 und schließt dort an den Bestand der B 69 bei km 73,020 (alt) an.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Vogau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-69-12 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.