Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Marktgemeinde Saxen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 528/1987 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 528 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Saxen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 193,739 (alt), führt sodann nach Süden in Richtung Donau und bindet bei km 194,119 (alt) wieder in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Saxen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026
Dokumentnummer
NOR12150738
Alte Dokumentnummer
N9198710058X