Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Gemeinden Tweng und Mauterndorf× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Gemeinden Tweng und Mauterndorf Fassungen (Gesetz) ab 03.12.1988 — BGBl. Nr. 647/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 03.12.198831.12.2018 BGBl. Nr. 647/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.12.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1