Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Marktgemeinde Passail
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 520/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 520 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 64 Rechberg Straße von km 31,300 bis km 31,600 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 2. April 1976, BGBl. Nr. 164, bestimmten - Abschnitt „Mosbacher“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 64 Rechberg Straße von km 31,300 bis km 31,600 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 2. April 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 164, bestimmten - Abschnitt „Mosbacher“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2026
Dokumentnummer
NOR12151265
Alte Dokumentnummer
N9198814691J