Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring- St. Margarethen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring- St. Margarethen Fassungen (Gesetz) ab 09.07.1988 — BGBl. Nr. 494/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 09.07.198831.12.2018 BGBl. Nr. 494/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.07.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1