Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Zell bei Zellhof× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Zell bei Zellhof Fassungen (Gesetz) ab 06.07.1988 — BGBl. Nr. 344/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 06.07.198831.12.2018 BGBl. Nr. 344/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.07.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1