Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 237/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 82,28 bis km 82,56 und von km 83,04 bis km 83,48.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Taxenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 311/80-112 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2026
Dokumentnummer
NOR12151280
Alte Dokumentnummer
N9198814707J