Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen Fassungen (Gesetz) ab 16.03.1988 — BGBl. Nr. 137/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 16.03.198831.12.2018 BGBl. Nr. 137/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.03.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1