Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 68 Feldbacher Straße im Bereich der Gemeinden Hofstätten an der Raab und St. Margarethen an der Raab
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 91/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 68 Feldbacher Straße von km 4,80 bis km 5,75 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil der - mit den Verordnungen vom 31. Juli 1980, BGBl. Nr. 375, und vom 5. Feber 1980, BGBl. Nr. 94, bestimmten - Abschnitte „Hofstätten-Takern“, „St. Margarethen-Fladnitz“ und „Fladnitz-Gniebing“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 68 Feldbacher Straße von km 4,80 bis km 5,75 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil der - mit den Verordnungen vom 31. Juli 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 375, und vom 5. Feber 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 94, bestimmten - Abschnitte „Hofstätten-Takern“, „St. Margarethen-Fladnitz“ und „Fladnitz-Gniebing“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.