Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Mauthausen und Langenstein
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 90/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt) bis km 78,13 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32, bestimmten - Abschnittes „Abwinden“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt) bis km 78,13 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 32, bestimmten - Abschnittes „Abwinden“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen und Langenstein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.