Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinden Mürzzuschlag und Kapellen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 67/1988Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 23 Lahnsattel Straße von km 2,85 bis km 5,25 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1979, BGBl. Nr. 419, bestimmten - Abschnitt „Mürzzuschlag-Neuberg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 23 Lahnsattel Straße von km 2,85 bis km 5,25 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 419, bestimmten - Abschnitt „Mürzzuschlag-Neuberg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2026
Dokumentnummer
NOR12151252
Alte Dokumentnummer
N9198814598J