Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Steyregg und Linz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 89,690 (alt)/89,672 (neu) bis km 92,582 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits größtenteils fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 24. November 1976, BGBl. Nr. 652, bestimmten - Abschnitt „Einbindung Linz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 89,690 (alt)/89,672 (neu) bis km 92,582 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits größtenteils fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 24. November 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 652, bestimmten - Abschnitt „Einbindung Linz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Steyregg und Linz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 15 000 zu ersehen.