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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 22

Fassungen (Gesetz)
ab 08.10.1988 — BGBl. Nr. 548/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute08.10.1988 BGBl. Nr. 548/1988 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 08.10.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§