Norm Betrieb von Amateurfunkstellen× ▾ ‹›Gliederung Betrieb von Amateurfunkstellen Kundmachung BGBl. Nr. 440/1988 · 09.08.1988▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 440/1988 09.08.1988 440. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1