Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gefahrgut-Tankfahrzeugverordnung 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 449/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 370/1993Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 370 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 58Paragraph 58
Inkrafttretensdatum
28.03.1990
Außerkrafttretensdatum
04.06.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 370/1993
Index
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Text
ABSCHNITT 7
Betrieb
§ 58. (1) Das Innere der Tanks und alle Teile, die mit den Stoffen gemäß § 52 in Berührung kommen können, müssen saubergehalten werden. Für Pumpen, Ventile oder andere Einrichtungen dürfen nur Schmiermittel verwendet werden, die mit dem Stoff nicht gefährlich reagieren können.Paragraph 58, (1) Das Innere der Tanks und alle Teile, die mit den Stoffen gemäß Paragraph 52, in Berührung kommen können, müssen saubergehalten werden. Für Pumpen, Ventile oder andere Einrichtungen dürfen nur Schmiermittel verwendet werden, die mit dem Stoff nicht gefährlich reagieren können.
(2)Absatz 2,Tanks mit Stoffen der Rn. 2501 Ziffern 1 bis 3 ADR dürfen bei einer Bezugstemperatur von 15 Grad C höchstens bis zu einem spezifischen Füllungsgrad von 95% gefüllt sein.
(3)Absatz 3,Tanks mit wässerigen Lösungen, konzentriert und warm, von Ammoniumnitrat der Rn. 2501 Ziffer 6a) ADR dürfen höchstens bis zu einem spezifischen Füllungsgrad von 97% gefüllt sein und die höchste Temperatur nach der Füllung darf 140 Grad C nicht überschreiten.
(4)Absatz 4,Tanks, die für die Beförderung von wässerigen Lösungen, konzentriert und warm, von Ammoniumnitrat der Rn. 2501 Ziffer 6a) ADR zugelassen sind, dürfen nicht für die Beförderung anderer Stoffe verwendet werden, ohne daß sie vorher sorgfältig von Rückständen gereinigt wurden.
(5)Absatz 5,Tanks für die Beförderung flüssiger organischer Peroxide der Rn. 2551 Ziffern 1, 10, 14, 15 und 18 ADR dürfen höchstens bis zu einem spezifischen Füllungsgrad von 80% gefüllt werden. Die Tanks müssen bei der Befüllung frei von Verunreinigungen sein.
Dokumentnummer
NOR12152531
alte Dokumentnummer
N9199015068J