Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 559/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 139,50 und bindet bei km 139,925 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Gai, Kammern im Liesingtal und St. Peter-Freienstein aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-55 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. September 1984, BGBl. Nr. 377, von km 139,50 bis km 140,00 abgeändert.Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. September 1984, Bundesgesetzblatt Nr. 377, von km 139,50 bis km 140,00 abgeändert.