Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 671/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 1 Wiener Straße von km 276,00 bis km 280,71 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung vom 11. November 1982, BGBl. Nr. 571, bestimmten – Abschnitt „Umfahrung Neumarkt“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 1 Wiener Straße von km 276,00 bis km 280,71 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung vom 11. November 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 571, bestimmten – Abschnitt „Umfahrung Neumarkt“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 000 zu ersehen.