Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 674/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 674 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 158 Wolfgangsee Straße von km 40,90 bis km 45,86 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. September 1976, BGBl. Nr. 519, bestimmten - Abschnitt „Weißenbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 158 Wolfgangsee Straße von km 40,90 bis km 45,86 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. September 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 519, bestimmten - Abschnitt „Weißenbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Strobl aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.