Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau Fassungen (Gesetz) ab 14.01.1989 — BGBl. Nr. 24/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.01.198931.12.2018 BGBl. Nr. 24/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.01.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1