Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Marktgemeinde Treffen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 463/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 98 Millstätter Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Treffen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 35,10, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter Kreuzung bzw. teilweiser Mitverwendung der bestehenden Trasse und bindet bei km 36,38 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Treffen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026
Dokumentnummer
NOR12151682
Alte Dokumentnummer
N9198912548H