Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg im Lammertal× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg im Lammertal Fassungen (Gesetz) ab 04.03.1989 — BGBl. Nr. 119/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.03.198931.12.2018 BGBl. Nr. 119/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.03.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1