Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Stadt Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 163/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Kreuzung Donaufelder Straße (B 3)/Dückegasse, kreuzt in der Folge die Leopoldauer Straße und endet nach Überführung der Bahnlinien der ÖBB Wien/Nord-Bernhardsthal und Floridsdorf-Unterretzbach an der Kreuzung Brünner Straße (B 7)/B 3 (neu).
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenplanungsgebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenplanungsgebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026
Dokumentnummer
NOR12151670
Alte Dokumentnummer
N9198912536H