Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 302 Wiener Nordrand Straße im Bereich der Stadt Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 302 Wiener Nordrand Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Kreuzung der Vohburggasse mit der Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Strebersdorf der A 22 Donauufer Autobahn, führt sodann unter teilweiser Verwendung der bestehenden Trasse (Einzingergasse) über die bereits im Zuge des Baues des Marchfeldkanals errichtete Brücke und bindet bei Projekt-km 0,74 in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Unterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2026
Dokumentnummer
NOR12151703
Alte Dokumentnummer
N9198912569H