Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 192/1989Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) wird im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 4,85 und km 5,15 der bestehenden A 9 Pyhrn Autobahn und stellen als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung mit L 397 Grabenfelder Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw. Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/46-1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2026
Dokumentnummer
NOR12151677
Alte Dokumentnummer
N9198912543H