Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 146 Ennstal Straße im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 599/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 146 Ennstal Straße wird im Bereich der Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 53,980, unterführt anschließend die Bahnlinie der ÖBB Bischofshofen-Selzthal, überbrückt die Enns vor und nach der Anschlußstelle Aigen/Wörschach, führt in der Folge nördlich der Enns über die Anschlußstelle Liezen/West nach neuerlicher Unterführung der vorangeführten Bahnlinie der ÖBB zur Anschlußstelle Liezen/Ost bei km 69,00 (neu), schließt dort an die Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Selzthal der A 9 Pyhrn Autobahn an und bindet über den bestehenden „Zubringer Liezen“ bei km 68,888 (alt) wieder in den Bestand der B 146 Ennstal Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen Aigen/Wörschach, Liezen/West und Liezen/Ost mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Stainach, Aigen im Ennstal, Wörschach, Weißenbach bei Liezen, Lassing und Liezen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-146-05 im Maßstab 1:2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schüssel