Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 552/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 552 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 11 Mödlinger Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,10, umfährt anschließend Biedermannsdorf im Süden und bindet bei km 13,00 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Biedermannsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 11/31-89 im Maßstab 1:500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schüssel
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2026
Dokumentnummer
NOR12151937
Alte Dokumentnummer
N9199010044L