Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 6/1990Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragschließenden Parteien einander durch Notenwechsel darüber informiert haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten gemäß den jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren beider Länder erfüllt worden sind.
Geschehen zu Dürnstein in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache am 29. September 1988.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2019
Dokumentnummer
NOR12151952
Alte Dokumentnummer
N9199010539H