Die Bestimmungen der §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Z 1, 6.09 Z 2, 6.10, 6.12, 6.13, 6.14 und 6.16 gelten weder für Kleinfahrzeuge, Verbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Z 1 sowie Tragflügelfahrzeuge, noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden.Die Bestimmungen der Paragraphen 6 Punkt 04, 6 Punkt 05, 6 Punkt 07, 6 Punkt 08, Ziffer eins, 6 Punkt 09, Ziffer 2, 6 Punkt 10, 6 Punkt 12, 6 Punkt 13, 6 Punkt 14 und 6 Punkt 16 gelten weder für Kleinfahrzeuge, Verbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Ziffer eins, sowie Tragflügelfahrzeuge, noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden.