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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 44

Fassungen (Gesetz)
ab 30.05.1990 — BGBl. Nr. 267/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute30.05.1990 BGBl. Nr. 267/1990 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 30.05.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§